Weitere Informationen
Wie erfolgt eine Leistungsbewilligung?
Durch das zuständige Jugendamt wird nach Antragseingang überprüft, ob eine Förderung für Ihr Kind notwendig ist. Wurde eine Fördermaßnahme für Ihr Kind bewilligt, wenden Sie sich mit der Leistungsbewilligung an eine zugelassene Einrichtung für Rechenstörungen; also beispielsweise an die lerntherapeutische Praxis von Pro School.
Entstehen Kosten?
Die Kostenübernahme zur Behandlung einer diagnostizierten Rechenstörung kann über Eingliederungshilfen auf Basis des §35a SGB VIII durch das zuständige Jugendamt erfolgen. Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme seitens des zuständigen Jugendamtes bietet Pro School Ihnen die Behandlung Ihres Kindes zur Lese- und Rechtschreibförderung auf Basis eines festen Stundensatzes als Selbstzahler mit entsprechender Nachweis- und Rechnungslegung an.