Weitere Informationen
Wie erfolgt eine Leistungsbewilligung?
Durch das zuständige Jugend- oder Sozialamt wird nach Antragseingang überprüft, ob eine Schulbegleitung für Ihr Kind sinnvoll erscheint und/oder notwendig ist. Wurde eine Schulbegleitung für Ihr Kind bewilligt, wenden Sie sich mit der Leistungsbewilligung an einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe; also beispielsweise an Pro School.
Entstehen Kosten?
Die Kosten einer Schulbegleitung übernehmen i.d.R. die zuständigen Kostenträger der Sozialkassen auf Basis von Eingliederungshilfen, sofern ein Antrag hierfür gestellt und bewilligt wurde. Die Zuständigkeit eines Kostenträgers (Jugendamt, Sozialamt oder ggf. Ihre Krankenkasse) ergibt sich aus der ärztlichen Stellungnahme bzw. der Diagnose, aus der die exakte Beeinträchtigung i.d.R. hervorgeht.