Weitere Informationen
Wie erfolgt eine Leistungsbewilligung?
Durch das zuständige Jugendamt wird nach Antragseingang überprüft, ob pädagogische Unterstützung oder Hilfe durch eine/n Familienhelfer/in benötigt wird. Im Falle eines positiven Bescheides wenden Sie sich mit der Leistungsbewilligung an einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Ihrer Nähe; also beispielsweise an Pro School.
Entstehen Kosten?
Die Kostenübernahme für eine Familienhelfer kann über den Rechtsanspruch für betroffene Familien auf Grundlage des § 27 SGB VIII bzw. in Ausgestaltung des § 31 SGB VIII beim zuständigen Sozialsachbearbeiter über das Jugendamt erfolgen.